<rss version="2.0"><channel><title>recht | Wochenblatt OWV</title><description>Lesen Sie alle Nachrichten aus recht</description><link>https://www.wochenblatt-owv.de/stichwort/recht</link><language/><item><title>So wird Homeoffice für 2020 richtig abgesetzt</title><description>Die meisten Angestellten hatten in der Vergangenheit keine Möglichkeit, ihr Arbeitszimmer oder angefallene Ausgaben für das Homeoffice abzusetzen. Die Regeln waren streng und auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Im Jahr 2020 hat sich das geändert. Corona hat nicht nur die beruflichen Gewohnheiten verändert, sondern auch die steuerrechtlichen Möglichkeiten. Zum Schutz der Mitarbeiter und zur Eindämmung der Virus-Infektion hat die Bundesregierung die Unternehmen angehalten, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, wo immer es möglich ist. Viele Mitarbeiter waren darauf aber nicht vorbereitet und haben gar kein Arbeitszimmer. Wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht und die Arbeit im Wohnzimmer, in der Küche oder im Schlafzimmer verrichtet wird, kann mit der Steuererklärung kein Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Für diesen Fall wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Anstatt konkreter Ausgaben werden 5 Euro pauschal pro Arbeitstag angesetzt. Leider ist die Homeoffice-Pauschale auf 120 Arbeitstage im Jahr, also 600 Euro, begrenzt. Zudem fällt sie unter die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Sie macht sich als Steuervergünstigung somit erst bemerkbar, wenn noch weitere Werbungskosten vorliegen und die Tausend-Euro-Grenze überschritten wird.</description><enclosure type="image/jpeg" url="https://www.wochenblatt-owv.de/api/asset/public/media/TlRNM05tWTNPRGN0T1RabIhIJsvlw2LRzanA1PPtSzmYGsQAQJloGxqilxc2Aci4C-w2nqTKA2DYjqx8NovQ7WgB_yCkYi5yi-jXt3WbwjNrrTq3qnxNQGrcGfY5LH5f2B_w-vaFFjvjsUbYRebvHvM62fe8A-PwMbjcfEZ9jOI=?preset=fullhd" length="250069"/><link>https://www.wochenblatt-owv.de/so-wird-homeoffice-fuer-2020-richtig-abgesetzt/cnt-id-ps-861a4d8d-f267-450f-b501-2f86ae733d17</link><guid>https://www.wochenblatt-owv.de/article/id/ps-861a4d8d-f267-450f-b501-2f86ae733d17</guid><pubDate>Wed, 10 Nov 2021 13:52:39 +0100</pubDate></item><item><title>KBW-Vortrag: Erbrecht verstehen</title><description>Mit dem eigenen Testament kann man sicherstellen, dass das Erbe nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird. Doch dabei gibt es natürlich einiges zu beachten. Was, dass weiß der Fachanwalt Markus Rainer, der schon seit Jahren mit seinen Vorträgen rund um das Thema Erbrecht informiert. Die Vortragsreihe startet mit der Veranstaltung „Wie mache ich mein Testament“. In launiger und sehr verständlicher Art und Weise vermittelt Markus Rainer dann, was die gesetzliche Erbfolge besagt, welche Spielräume es gibt, wann das Berliner Testament angebracht ist und welche steuerlichen Bestimmungen es zu beachten gilt. Die Veranstaltung kann man sowohl vor Ort, als auch online besuchen. Mehr Infos und Anmeldung unter: www.bildungswerk-freising.de oder telefonisch unter Tel: 0 81 61/ 48 93 20.</description><enclosure type="image/png" url="https://www.wochenblatt-owv.de/api/asset/public/media/TldZM09UYzBNelF0T1RSbf0QPuiJjqhrqcOanLmn6S8TFLFkgzGBiI6d2aEOYdEb9ii6Gv6ZKA7e07QFdwmhg2n-aMySxYgkBSeabDpKRsDJ9C7-nI4agFfMRaT9phKGr_AI-KzFO5ZwTnVegzCTd5KgN2T-Mq6ZwKoNPJe-rY8=?preset=fullhd" length="34715"/><link>https://www.wochenblatt-owv.de/kbw-vortrag-erbrecht-verstehen/cnt-id-ps-24bc38e6-2716-442a-87db-58b3d839cf5d</link><guid>https://www.wochenblatt-owv.de/article/id/ps-24bc38e6-2716-442a-87db-58b3d839cf5d</guid><pubDate>Mon, 9 Feb 2026 08:57:02 +0100</pubDate></item><item><title>Fahrten fallen weg: Wenn der Dienstwagen wegen Corona ungenutzt bleibt</title><description>Mit dem ersten Lockdown im März 2020 veränderte sich das Arbeitsleben für viele schlagartig. Von heute auf morgen fuhren viele Beschäftigte nicht mehr in die Arbeit, sondern starteten in eine Periode des Homeoffice. Wo es zuvor viele Vorbehalte bei den Chefs gegeben hat, war die Arbeit von zu Hause aus plötzlich möglich. Viele Dienstwägen blieben infolge ungenutzt in der Garage stehen. Nicht nur die Fahrten ins Büro, auch alle anderen Dienstfahrten entfielen über viele Wochen. Und auch die privaten Fahrten reduzierten sich im Lockdown auf ein Versorgungsminimum. Ärgerlich, wenn der Dienstwagen dennoch Monat für Monat vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.</description><enclosure type="image/jpeg" url="https://www.wochenblatt-owv.de/api/asset/public/media/Wm1RNE4yTXhPR010Tnpsar_PTkj0JSypb9cb-QDr3A4hR0TnUOEisJZH-B5lbSpf4WWen918JvCimnpw1Fc8WhTUuibX74xgRFiBW8soz5v4G8Lf84ArZn_u8VyTAtZq8s71YUrXbLSgiA2m42MmrAES6oB4jwR4XpQ-tqXuKEw=?preset=fullhd" length="276937"/><link>https://www.wochenblatt-owv.de/fahrten-fallen-weg-wenn-der-dienstwagen-wegen-corona-ungenutzt-bleibt/cnt-id-ps-89d5b018-6cf2-4ae7-a535-7069122701d3</link><guid>https://www.wochenblatt-owv.de/article/id/ps-89d5b018-6cf2-4ae7-a535-7069122701d3</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2021 13:09:59 +0200</pubDate></item></channel></rss>