Bevor Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln, in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten bzw. in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung erstmals arbeiten dürfen, benötigen sie eine Bescheinigung nach § 43 IfSG des Gesundheitsamts oder eines beauftragten Arztes über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz, die nicht älter als drei Monate sein darf. Diese sogenannte Hygienebelehrung kann ab sofort über die Homepage des Gesundheitsamtes Freising unter www.lrafs.de/belehrung schnell und unkompliziert online erworben werden. Ziele der Belehrung sind das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten und die Verhinderung der Weiterverbreitung sowie der Kontamination von Lebensmitteln. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wann eine Tätigkeit in den genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf.