Bereits Ende August war ein Autofahrer im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung durch seine Alkoholisierung aufgefallen. Nicht einmal eine Woche später, am Samstagabend, 3. September, wurde der 38-jährige Fahrer eines Opel Astra an derselben Örtlichkeit am Flughafen München aufgrund überhöhter Geschwindigkeit erneut beanstandet. Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit war wieder Alkoholgeruch festzustellen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab auch hier eine erhebliche Alkoholisierung, sodass eine Blutentnahme angeordnet werden musste. Weitere Ermittlungen wurden eingeleitet, da der Mann obendrein keinen gültigen Führerschein vorlegen konnte. Der 38-Jährige wird sich zumindest für die im Raum stehende Straftat der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.