Veröffentlicht am 11.03.2024 16:10

Jetzt Förderantrag stellen!

Als Vorstandsvorsitzende der Stiftung Obdachlosenhilfe setzt sich Staatsministerin Ulrike Scharf für Wohnungslose ein. (Foto: Abgeordnetenbüro U. Scharf)
Als Vorstandsvorsitzende der Stiftung Obdachlosenhilfe setzt sich Staatsministerin Ulrike Scharf für Wohnungslose ein. (Foto: Abgeordnetenbüro U. Scharf)
Als Vorstandsvorsitzende der Stiftung Obdachlosenhilfe setzt sich Staatsministerin Ulrike Scharf für Wohnungslose ein. (Foto: Abgeordnetenbüro U. Scharf)
Als Vorstandsvorsitzende der Stiftung Obdachlosenhilfe setzt sich Staatsministerin Ulrike Scharf für Wohnungslose ein. (Foto: Abgeordnetenbüro U. Scharf)
Als Vorstandsvorsitzende der Stiftung Obdachlosenhilfe setzt sich Staatsministerin Ulrike Scharf für Wohnungslose ein. (Foto: Abgeordnetenbüro U. Scharf)

Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern will dazu beitragen, die Not derer, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten sind, zu lindern und ihnen den Weg zurück in die Gesellschaft zu ebnen.

Die Heimatabgeordnete Ulrike Scharf sagt dazu: „Kein Dach über dem Kopf zu haben, ist eine der extremsten Notlagen, die ein Mensch erleben kann. In Bayern wollen wir niemanden, der in diese Notlage gerät, am Wegesrand zurücklassen, sondern allen Bedürftigen Hilfe anbieten.“

Im Fokus der Stiftungsarbeit stehen dabei die gezielte Förderung von wegweisenden und innovativen Projekten, die enge Zusammenarbeit mit den bayerischen Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege sowie die stärkere Vernetzung aller Akteure der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe. Die Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Sozialministerin Ulrike Scharf, weist darauf hin, dass für Projekte und Maßnahmen, die Menschen helfen, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten oder davon bedroht sind, ab sofort eine staatliche Förderung beantragt werden kann. Sind diese Projekte innovativ und wegweisend für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe, ist eine Förderung zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro möglich. Die Projekte sollten auch nachhaltig, niedrigschwellig und kooperativ angelegt sein.

Förderanträge können bis 12. Mai ausschließlich über das neue Online-Formular bei www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de gestellt werden. Genaue Informationen unter „Aktuelle Ausschreibung“. Konkrete Fragen, die nicht durch die Förderrichtlinie und die Informationen auf der Webseite beantwortet werden können, kann man per E-Mail an info@stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de oder an Tel. 0821/5709-2111 richten.

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