Am Mittwochabend, 17. August, musste die Bahnstrecke München-Rosenheim wegen der Meldung „Kinder im Gleis“ gesperrt werden. Bundespolizisten griffen zwischen Baldham und Zorneding zwei Zehnjährige auf, die sich im Gleisbereich befanden und zuvor auf einen Bahn-Strommasten geklettert waren.
Gegen 17.25 Uhr meldete die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG: „Kinder auf einem Bahn-Strommasten in Gleisnähe“. Sofort wurde die Bahnstrecke München-Rosenheim gesperrt und der Strom der rund 15.000 Volt führenden Bahn-Oberleitung abgeschaltet. Der Zugverkehr von und nach München ruhte komplett. Züge und S-Bahnen wurden, soweit möglich, an Bahnhöfen und Haltepunkten zurückgehalten.
Eine Streife der Bundespolizei griff zwischen Baldham und Zorneding zwei Zehnjährige auf, die sich im Gleisbereich befanden. Zudem suchte ein Helikopter der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim den Streckenverlauf großflächig ab, um auszuschließen, dass sich weitere Kinder dort aufhielten oder vor der Polizei versteckten.
Die beiden Zehnjährigen aus Baldham wurden Erziehungsberechtigten übergeben und eingehend belehrt. Sie werden zudem noch zu einem Präventionsgespräch über Gefahren auf Bahnanlagen zur Bundespolizeiinspektion München eingeladen. Nach beinahe 45-minütiger Streckensperrung konnte der Bahnverkehr gegen 18.10 Uhr – mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb – wieder anrollen.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren im Bahnbereich. Sowohl im Gleis, als auch auf Strommasten, herrscht stets akute Lebensgefahr! Eltern und Erziehungsberechtigte, die in der Nähe von Bahnanlagen wohnen, sollten ihre Kinder stets aufs Neue auf die Gefahren und Folgen hinweisen. Die Bundespolizei kann Kosten des Einsatzes bei Erziehungsberechtigten geltend machen. Die Deutsche Bahn AG kann privatrechtliche Forderungen wegen der Folgen von Streckensperrungen zivilrechtlich einfordern.