Im Bereich der Einmündung der Amtsgerichtsgasse in die Untere Hauptstraße wurde die Verkehrsführung mit sofortiger Wirkung geändert:
Der südliche Teil der Amtsgerichtsgasse zwischen der Unteren Hauptstraße und der Hausnummer 2 (Arkadenbereich) ist nun für den motorisierten Verkehr als Einbahnstraße stadtauswärts ausgewiesen. Somit kann von der Kammergasse nicht mehr über die Amtsgerichtsgasse in die Hauptstraße eingefahren werden.
Die Zufahrt in die Untere Hauptstraße ist für den motorisierten Verkehr nur noch über die Weizengasse oder die Heiliggeistgasse möglich.
Radfahrende sind von der Änderung ausgenommen; hier bleibt die Befahrung in beide Richtungen weiterhin möglich.
Die Stadt Freising bittet um besondere Achtsamkeit bei der neuen Verkehrsführung!