50+1-Regelung mit geltendem Recht vereinbar
In einer vorläufigen Bewertung der im deutschen Profifußball verankerten "50+1-Regel" kommt das Bundeskartellamt zur Ansicht, diese sei grundsätzlich mit dem geltenden Recht vereinbar. Zwar stelle die Vorschrift, nach der es Investoren nicht möglich ist, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben, "unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung" dar, heißt es in einer Mitteilung. Doch wolle die DFL Deutsche Fußball Liga "für eine Vereinsprägung und eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen. Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden".
02.06.2021 08:07 Uhr
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