"Die Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm geht in die zweite Runde: Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 ab dem 15. März beantragen", erklärte Kunstminister Bernd Sibler in München.