"Die Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm geht in die zweite Runde: Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 ab dem 15. März beantragen", erklärte Kunstminister Bernd Sibler in München.
Die neuen Anträge können - wie schon bei der letzten Antragsrunde - über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden.
"Wir sind erleichtert, dass auch diesmal die Kumulierbarkeit mit der Neustarthilfe und anderen Bundeshilfen gegeben ist", heißt es aus dem Begleitausschuss."Wir hoffen, dass dadurch das bayerische Soloselbstständigen-Programm eine Alternative zu ALG II bietet, um den Druck auf die Künstler und Kulturschaffenden zu mildern, die sich auch in diesem Jahr weiterhin in einer existentiell bedrohlichen Situationbefinden."
Das Programm enthält eine weitere Verbesserung: Für Personen, die im Jahr 2019, dem Vergleichszeitraum für die Ermittlung des Umsatzrückganges, ausfamiliären Gründen wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen oder wegen Krankheit nicht erwerbstätig waren, werden als Vergleichszeitraum nur diejenigen Monate des Jahres 2019 herangezogen, in denen eine volle Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Wenn im ganzen Jahr 2019 aus den genannten Gründen keine Erwerbstätigkeit stattfand, wird das Jahr 2018 herangezogen.
"Zusammen mit den begonnenen vorsichtigen Öffnungen bieten sich wieder echte Perspektiven für die Künstlerinnen und Künstler", so Sibler.
Das Soloselbstständigenprogramm ist am 18. Dezember 2020 erfolgreich gestartet. Seit Antragsstart wurden bereits rund 5.000 Anträge gestellt bzw. sind in Vorbereitung, etwa 1.900 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro konnten bereits bewilligt werden.
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können
- rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 und
- für die Monate Januar bis Juni 2021 ab 15. März 2021
auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Die Hotline ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen.