Veröffentlicht am 30.09.2021 13:29

Weiterbildung: Wie findet man Fördermöglichkeiten?

Wichtig für die Antragstellung: Zuständig sind die örtlichen Förderämter. (Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o)
Wichtig für die Antragstellung: Zuständig sind die örtlichen Förderämter. (Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o)
Wichtig für die Antragstellung: Zuständig sind die örtlichen Förderämter. (Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o)
Wichtig für die Antragstellung: Zuständig sind die örtlichen Förderämter. (Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o)
Wichtig für die Antragstellung: Zuständig sind die örtlichen Förderämter. (Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o)

(akz-o) In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich im Bereich der beruflichen Bildung fördern zu lassen. Eine Beratung ist dabei stets sinnvoll. Je nachdem, wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen, kommen unterschiedlichste Fördermöglichkeiten infrage.
"Nicht nur die persönlichen Voraussetzungen, auch der Wohnort kann eine Rolle spielen", weiß Teamleiter Tobias Wittenberg von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss. Denn es gibt große länderspezifische Unterschiede, die es zu beachten gilt. (Mehr Informationen unter www.endriss.de) Als besonders attraktiv hat sich das ehemalige Meister-BAföG, heute Aufstiegs-BAföG genannt, herausgestellt. Die Förderung ist alters- und vermögensunabhängig, bis zu 75 Prozent der Bildungskosten übernimmt der Staat. Zusätzlich könnten hierzu noch weitere Zuschüsse (zum Beispiel für die Kinderbetreuung) infrage kommen. Die berufliche "Aufstiegsfortbildung" kommt unter anderem für BilanzbuchhalterInnen, ControllerInnen, aber auch für SteuerfachwirtInnen infrage.

Eine Antragstellung zur "Aufstiegsfortbildung" ist während der gesamten Lehrgangsdauer möglich. Es macht jedoch Sinn, sich vorab um eine finanzielle Unterstützung zu kümmern. Empfohlen wird, den Antrag rund acht bis zwölf Wochen vor Beginn eines Lehrgangs bei der zuständigen Behörde zu stellen. Achtung: Nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder die Landesministerien sind zuständig, sondern die örtlich zuständigen Förderämter. Es lohnt sich daher, einen Blick auf die Internetseite der Steuer-Fachschule Dr. Endriss zu werfen. Hier gibt es neben Tipps zur Förderung und einer Beispielrechnung den direkten Kontakt zu Förderstellen oder zu AnsprechpartnerInnen der Fachbereiche.

Arbeitnehmer, die sich nicht nur um den Beruf und den Nachwuchs kümmern, sondern sich zudem fortbilden, erhalten besondere Aufmerksamkeit. So erhöht sich der Grundbetrag für jedes weitere Kind um 235 Euro, sofern Anspruch auf Kindergeld besteht. Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende von Kindern unter 14 Jahren einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro.
Lebt der Antragsteller in einer Ehe oder Partnerschaft, werden ebenfalls 235 Euro Zuschuss für den Partner gewährt. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine entsprechende Fortbildung zudem den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert", schildert Wittenberg einen zusätzlichen Aspekt, der gerade für Eltern durchaus wichtig ist.

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