Ein Ostafrikaner war im Mai 2017 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Seinen Asylantrag wurde jedoch abgelehnt. Aufgrund einer vorläufigen Duldung wurde der heute 23-Jährige jedoch in Unterkünften in Schwaben untergebracht. Immer wieder war der Somalier in den Fokus der Strafverfolgung gerückt.Von Sachbeschädigung über Hausfriedensbruch bis zu gefährlicherKörperverletzung und Bedrohung ließ der Somalier kaum eine Straftat aus.
Trotz verschiedener Haftaufenthalte beging er weiter Straftaten. So waren schließlich noch ein offener Vollstreckungshaftbefehl wegen Hausfriedensbruch der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Memmingen wegen sage und schreibe 38 Straftaten, zwei Aufenthaltsermittlungen der Schweinfurter Strafverfolger sowie eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung der Schweiz auf seinem Konto, als er Anfang 2021 schließlich in Österreich auftauchte und Asyl beantragen wollte.Von dort wurder der Ostafrikaner schließlich am Freitag wieder nach Deutschland geschickt. Bundespolizisten nahmen den 23-Jährigen am Freitag, 30. April, schließlich am Münchner Flughafen fest, brachten ihn zum Haftrichter und von dort in die Landshuter Justizvollzugsanstalt.