Seit Beginn der Corona-Pandemie kontrollieren Bundespolizisten am Münchner Flughafen auch Passagiere, die mit Privatjets unterwegs sind. Eine 31-Jährige aus München suchte offenbar einen in ihren Augen hundert Prozent sicheren Weg, mit ihrem gefälschten Impfpass nach Serbien und wieder zurück zu reisen. Sie buchte sich einen Businessjet und schickte bereits am Tag vor ihrem geplanten Abflug in München per Mail eine Anfrage hinsichtlich ihrer Wiedereinreise ein paar Tage später an die Einsatzzentrale der Bundespolizei am Münchner Airport.
Die Beamten prüften die zugesandten Unterlagen und stellten Unregelmäßigkeiten an der Kopie des Impfbuches der Kroatin, genauer gesagt an den vermeintlichen Impfeinträgen durch das Münchner Impfzentrum fest. Dieses bestätigte dann auch auf Nachfrage, dass weder die eingeklebten Impfsticker echt waren, noch der vermeintliche Stempel des Impfzentrums.
Bei der Ausreisekontrolle am nächsten Tag fragten die Grenzpolizisten nach dem Impfbuch. Die 31-Jährige erklärte, sie habe es verloren. Auf Vorhalt, dass sie dieses doch tags zuvor noch kopiert und den Bundespolizisten eine Kopie davon per Mail übermittelt habe, und dem Hinweis auf die Möglichkeit einer polizeilichen Durchsuchung gab die Frau ihre Pläne wohl auf. Sie rückte das Corpus Delicti umgehend heraus und gestand den Bundesbeamten unter Tränen, dass dieses gefälscht sei. Die Frage nach den Gründen beantwortete sie mit ihrer zurückliegenden Schwangerschaft. Als sie damals ins Krankenhaus gekommen sei, habe ihr Ehemann ihr das gelbe Büchlein in Österreich besorgt. Es tue ihr leid und sie wolle ihre Tat wiedergutmachen, versicherte sie den Ermittlern noch. Trotz aller Reue kam sie um eine Strafanzeige nicht herum.
Zwei Tage zuvor sollte auch ein 42-jähriger Türke erfahren, dass Bundespolizisten bei gefälschten Impfzertifikaten keinen Spaß verstehen. Der Wahl-Niedersachse händigte den Bundespolizisten bei seiner Ankunft aus seinem Geburtsland auch ein vermutlich gefälschtes Impfbüchlein aus. Auch hier brachte die Nachfrage beim vermeintlichen Impfzentrum ein klares Ergebnis: Sticker und Stempel waren falsch. Der Türke beharrte darauf, sein Impfbuch sei echt und er habe sich mittlerweile in der Türkei sogar ein drittes Mal impfen lassen. Dies wolle er nächste Woche nach Konsultation seines Anwalts mit Unterlagen auch nachweisen. Aber auch diese Strategie bewahrte ihn nicht vor einer Strafanzeige.