Im Landkreis Erding wurde aktuell in einem Nutzgeflügelbestand die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt. Vor diesem Hintergrund erinnert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (AELF) an die in Deutschland bestehende Impfpflicht gegen diese Tierseuche.
Nach den tierseuchenrechtlichen Vorgaben sind Besitzerinnen und Besitzer eines Hühner- und/oder Truthühnerbestandes verpflichtet, ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies gilt für alle Haltungsformen – ausdrücklich auch für Hobbyhaltungen und kleinere Bestände.
Ebenso wichtig wie die Impfung ist eine konsequente betriebliche Biosicherheit. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten ihre bestehenden Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. So lässt sich das Risiko eines Eintrags und einer Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern wirksam reduzieren.
Das Virus gilt für den Menschen als ungefährlich. Weitere Informationen unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen oder www.fli.de.