Mittlerweile kennen es Geflügelhalter bereits: Im Winter hält meist früher oder später die Geflügelpest Einzug. Nun trat sie auch wieder im Landkreis Erding auf: In einem Hobbygeflügelbestand im Landkreis Erding wurde der Ausbruch der Vogelgrippe am 1. Dezember bei vier Hühnern amtlich festgestellt. Deshalb hat das Landratsamt Erding eine Allgemeinverfügung für alle Geflügelhalter, die Geflügel bis 1.000 Stück halten, erlassen.
Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche und betrifft wildlebende Vögel ebenso wie Hausgeflügel, das in landwirtschaftlichen Betrieben oder Hobby-Beständen gehalten wird. Die Geflügelhalter sind dringlich angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen ihrer Geflügelhaltung zu überprüfen, und falls nötig zu optimieren. Größere Geflügelhalter unterliegen gemäß der Geflügelpest-Verordnung ohnehin diesen Anforderungen. In der Allgemeinverfügung werden auch weitere Vorkehrungen wie etwa das Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Weitere Informationen sowie die erlassene Allgemeinverfügung finden Geflügelhalter auf der Homepage des Landratsamts Erding.
Über Zugvögel besteht weiter erhebliche Einschleppungsgefahr des Vogelgrippeerregers. Durch bereits infizierte Wildvögel wird es zur weiteren Ausbreitung des Erregers in der Wildvogelpopulation kommen. Die Kälteperiode kann dies erfahrungsgemäß zusätzlich fördern. So muss aktuell von einem hohen Risiko der weiteren Verbreitung des Erregers auch in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände ausgegangen werden.
Falls die Fallzahlen weiter steigen, womit derzeit zu rechnen ist, werden zur Sicherheit der Geflügelbestände entsprechend weitergehende Schutzmaßnahmen (z. B. die Aufstallungspflicht) erforderlich werden. Darauf sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt vorbereiten.
Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel vorsorglich nicht angefasst und insbesondere tot aufgefundenes Wildgeflügel wie Gänse, Enten oder Schwäne dem Veterinäramt Erding gemeldet werden.