Ein aufmerksamer Zeuge informierte die PI Neufahrn am Donnerstag, 1. April, gegen 23 Uhr über eine Ruhestörung am Hollerner See. Streifen der PI Neufahrn sowie der umliegenden Dienststellen trafen dort auf verschiedene Gruppen, darunter Jugendliche, an. Da die Betroffenen keine triftigen Gründe für eine Ausnahme der geltenden Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr geltend machen konnten, wurde Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erhoben. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass festgestellte Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz konsequent zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei bittet, auch im Interesse der eigenen Gesundheit, um Einhaltung der bestehenden Vorgaben.