Zur Klärung des Sachverhaltes fand kürzlich ein Ortstermin mit der zuständigen Hausverwaltung statt, die die Entfernung des registrierten Kirschbaumes veranlasst hatte und diesen fälschlicherweise auf Privateigentum wähnte. Bei der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass der Baum tatsächlich auf öffentlichem Grund stand.
Es wurde einvernehmlich vereinbart, dass die Hausverwaltung zeitnah eine entsprechende Ersatzpflanzung durch eine Fachfirma vornehmen lässt. Der Baubetriebshof der Gemeinde hat dazu fünf Baumarten zur Auswahl gestellt, der Stammumfang muss dabei 30 bis 35 cm betragen. Die Gemeinde wird im Gegenzug die Anzeige bei der Polizei zurücknehmen