Die Stadt Erding hat ihr Serviceangebot erweitert und macht es seit 1. Juni möglich, Bauanträge auch digital einzureichen. Das neue Angebot betrifft in erster Linie bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser wie Architekten oder Handwerksmeister. Die digitale Antragstellung erfolgt über das BayernPortal, Nutzerinnen und Nutzer benötigen dazu eine BayernID.
Die Kennung gilt als gehobene Authentifizierung und ersetzt die bisher nötigen Unterschriften. Digitale Unterlagen per E-Mail an die Stadtverwaltung zu senden, ist daher weiter unzulässig. Das neue Verfahren umfasst unter anderem Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid und Teilbaugenehmigungen, Änderungsanträge zu einem laufenden oder genehmigten Verfahren sowie Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme und Beseitigung.
Während das BayernPortal mit seinen Online-Assistenten ein kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung ist, werden für die Baugenehmigung selbst unverändert Kosten nach dem Kostengesetz und -verzeichnis erhoben. Keine Änderungen ergeben sich auch bei den Nachbarunterschriften.
Obwohl den digitalen Bauantrag nur eine Person digital authentifizieren kann, müssen die Nachbarunterschriften weiter eingeholt werden. Im Online-Assistenten ist aber lediglich mit „Unterschrift liegt vor“ oder „Unterschrift liegt nicht vor“ anzugeben, welche Unterschriften dem Bauherrn bzw. Entwurfsverfasser vorliegen. Die Originalunterschriften benötigt die Stadt nicht. Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, die mit „Unterschrift liegt nicht vor” angegeben wurden. Wie bisher können Bauanträge in Papierform eingereicht werden. Die Verpflichtung, digital einzureichen, bestehe nicht, teilte die Stadt Erding mit.