Zum 1. März 2024 führt der Landkreis Freising den Digitalen Bauantrag ein. Bisher wenden sich Bauwerber an ihre Gemeinde und geben dort ihren Bauantrag in Papierform ab. Auch wenn es weiterhin möglich ist, Bauanträge klassisch auf Papier abzugeben: „Ziel ist ein kompletter elektronischerWorkflow - vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zum Ausgang”, betont Landrat Helmut Petz.
Ab 1. März ist zwingend die Bauaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, der erste Empfänger und nicht mehr die Gemeinde.
Für die digitale Einreichung stellt der Freistaat Bayern über das sog. Bayernportal digitale Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, zur Verfügung. Diese ersetzen die bisher üblichen Formulare. Planvorlageberechtigte wie Architekten oder Bauplaner können sich im Bayernportal registrieren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-freising.de unter dem Suchbegriff Bauantrag.