Vor der Badesaison 2025 erinnert die Stadt Freising die Besucher der städtischen Naherholungsgebiete Stoibermühle, Vöttinger Weiher und Pullinger Seen an die Regeln:
Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen, das Füttern von Wildtieren oder sie mitzubringen (15. Mai bis 15. September) sowie das Zelten oder Verkaufen von Waren sind untersagt.
Ausnahme: Am Vöttinger Weiher ist Zelten mit Genehmigung und Gebühr erlaubt. Feuer dürfen nur an vorgesehenen Stellen gemacht werden, tragbare Grills mit 30 cm Abstand zum Boden sind erlaubt. Jegliche Veranstaltungen müssen bei der Stadt Freising, Amt 32, angemeldet werden.
Die Grünflächen sind sauber zu halten, Abfallbehälter sind vorhanden. Bitte entsorgen Sie Glasscherben sofort. Die Benutzungssatzungen sind online einsehbar. Mitarbeiter der Stadt Freising sorgen für deren Einhaltung. Im Notfall stehen fünf Notrufsäulen zur Verfügung.