Durchschnittlich 23 Jahre beträgt die Ruhezeit auf Friedhöfen. In dieser Zeit muss das Grab gepflegt werden. Wenn Hinterbliebene wegziehen oder zu krank sind, um sich zu kümmern, kann die Grabpflege durchaus zur Last werden. Als Ruhezeit wird jene Zeitspanne bezeichnet, welche zwischen der Beisetzung eines Verstorbenen und der Neubelegung der Grabstelle liegt. Die Dauer der Ruhezeit ist nicht gesetzlich festgelegt und wird von den Friedhofsträgern geregelt. In den Friedhofssatzungen finden sich die Regelungen zur Grabpflege. Verantwortlich für die Pflege ist der Nutzungsberechtigte oder Eigentümer der Grabstelle. Erben sind zunächst verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und die Kosten zu tragen. Als Nachlassverbindlichkeit sind die Beerdigungskosten vom Nachlasswert abzuziehen. Das kann die Erbschaftssteuer senken. Die Grabpflege gehört aber nicht automatisch zu diesen Verbindlichkeiten. Kümmert sich niemand um das Grab und verlottert es, kann die Friedhofsverwaltung einen Gärtner beauftragen. Die Kosten wird sie regelmäßig dem Nutzungsberechtigten bzw. dem Eigentümer auferlegen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann man die Grabpflege bereits im Testament regeln.