Veröffentlicht am 14.07.2026 21:44

Haushaltssperre wegen dramatischer Finanzentwicklung

Weil immer mehr Ausgaben den Haushalt belasten, musste in Ebersberg nun eine Haushaltssperre erlassen werden. (Foto: job)
Weil immer mehr Ausgaben den Haushalt belasten, musste in Ebersberg nun eine Haushaltssperre erlassen werden. (Foto: job)
Weil immer mehr Ausgaben den Haushalt belasten, musste in Ebersberg nun eine Haushaltssperre erlassen werden. (Foto: job)
Weil immer mehr Ausgaben den Haushalt belasten, musste in Ebersberg nun eine Haushaltssperre erlassen werden. (Foto: job)
Weil immer mehr Ausgaben den Haushalt belasten, musste in Ebersberg nun eine Haushaltssperre erlassen werden. (Foto: job)

Landrat Robert Niedergesäß hat mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Hintergrund ist die sich weiter verschlechternde Finanzlage. Nach aktuellen Prognosen droht statt des im Haushalt eingeplanten Defizits von 4,3 Millionen Euro ein Jahresfehlbetrag von bis zu 10 Millionen Euro. Mit der Maßnahme soll die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises gesichert und weiterer Schaden für den Haushalt verhindert werden.
Die aktuellen Hochrechnungen zeigen in nahezu allen Fachbereichen erhebliche Mehrausgaben. Besonders stark steigen die Kosten in den Bereichen Jugendhilfe, Sozialleistungen sowie Umwelt und Infrastruktur. Gleichzeitig bleiben wichtige Einnahmen, wegen der schwachen Konjunktur etwa aus der Grunderwerbsteuer, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt verschlechtert sich das Jahresergebnis gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung voraussichtlich um bis zu 5,6 Millionen Euro.

Auch Krankenhäuser schlagen immer mehr zu Buche

Zusätzlichen Druck erzeugt die angespannte Lage der kommunalen Kliniken. Viele Landkreise müssen wegen der Politik der Bundesregierung genauso wie der Landkreis Ebersberg ihre Kliniken mit erheblichen finanziellen Mitteln stützen, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Auch diese Entwicklung belastet die kommunalen Haushalte zunehmend und schränkt den finanziellen Spielraum weiter ein.
Bewusst ausgenommen von der Sperre bleiben laufende Zuschüsse an Vereine, Ehrenamtliche und Kulturschaffende, da die Bedeutung dieser Mittel für das gesellschaftliche Leben und den Zusammenhalt im Landkreis sehr groß ist. Auch gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, etwa das Wohngeld, werden selbstverständlich weiterhin in vollem Umfang erbracht.
Darüber hinaus wurden sämtliche Organisationseinheiten der Kreisverwaltung beauftragt, weitere Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung vorzulegen.

Belastungsgrenzen der Kommunen ist erreicht

Landrat Robert Niedergesäß: „Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist eine leider notwendige Reaktion auf eine Entwicklung, die wir seit Jahren beobachten. Immer mehr Aufgaben werden den Landkreisen durch Bundes- und Landesgesetzgeber übertragen, ohne dass die staatliche Finanzierung im gleichen Maße mitwächst. Gleichzeitig steigen die Sozialausgaben kontinuierlich, die wirtschaftliche Entwicklung bleibt hinter den Erwartungen zurück und auch die kommunalen Kliniken stehen insbesondere wegen einer verfehlten Gesundheitspolitik vielerorts unter erheblichem finanziellem Druck bzw. mit dem Rücken zur Wand. Wir tragen Verantwortung für eine funktionierende Daseinsvorsorge – von der Jugendhilfe über den öffentlichen Nahverkehr bis zur Gesundheitsversorgung. Die Rechnung dafür bleibt jedoch immer häufiger bei den Kommunen hängen. Das bringt Landkreise und Städte bundesweit an ihre Belastungsgrenze, allein im letzten Jahr hatten alle Kommunen in Deutschland eine Gesamtdefizit von über 30 Milliarden Euro zu tragen. Wer den Kommunen zusätzliche Verantwortung überträgt, muss sie dauerhaft finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Andernfalls geraten Zukunftsinvestitionen und freiwillige Leistungen immer stärker unter Druck.“

Die Haushaltssperre wurde im Wege einer dringlichen Anordnung erlassen, um den weiteren Mittelabfluss unmittelbar zu begrenzen. Kreis- und Strategieausschuss sowie der Kreistag werden in ihren nächsten Sitzungen über die Maßnahme informiert und können über deren Fortbestand oder notwendige Anpassungen beraten und entscheiden.

north