Jetzt ist es an der Zeit für den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen! Die Stadt Moosburg bittet alle Grundstückseigentümer und alle Verantwortlichen unbedingt noch vor 28. Februar ihre Anpflanzungen zu kontrollieren und zurückzuschneiden, falls der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt.
Der Rückschnitt ist gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtend. Über Geh- und Radwegen ist laut Straßenverkehrsverordnung ein Lichtraumprofil von 2,5 Metern, über Fahrbahnen 4,5 Meter freizuschneiden.
Für die Verkehrssicherheit ist es nötig, dass auch entlang der Gehwege, allen Verkehrszeichen, Straßennamensschildern, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecken an Straßeneinmündungen freigeschnitten wird. Auch morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum sind aus Sicherheitsgründen zu entfernen.
Baum- und Strauchschnitt (kein Grüngut!) kann am 19. und 26. Februar von 9 bis 15 Uhr am Bauhof Moosburg in der Böhmerwaldstraße 35 abgegeben werden.