Sechs zusätzliche Biberberater hat Landrat Martin Bayerstorfer für den Landkreis Erding bestellt, die den vom Biber betroffenen Bürgern beratend zur Seite stehen sowie im Schadensfall bei der Antragsstellung behilflich sein können. Sie beraten Betroffene, unterstützen präventiv, nehmen Schäden auf und führen teilweise Zugriffsmaßnahmen durch. Zusätzlich berichten sie regelmäßig dem Landratsamt.
Um ehrenamtlich tätig zu werden, müssen Biberberater über einen gültigen Jagdschein verfügen sowie Kenntnisse über Fallenfang sowie fachlichen und rechtlichen Sachverstand zum Biber und dem -management haben. Letzterer wird bei der "Biberberaterausbildung" an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) vermittelt. Im Landkreis Erding gibt es zudem zur Vorbereitung auf die Aufgaben eine Einführung durch einen erfahrenen Biberberater.
Das Bibermanagement im Landkreis Erding wird Zug um Zug ausgeweitet. Auf Initiative von Landrat Martin Bayerstorfer wurde im Bereich des Bibermanagements ein neues Programm mit einem Volumen von 15.000 Euro eingeführt, mithilfe dessen Biberschäden sowohl für Privatpersonen als auch in der Landwirtschaft ausgeglichen werden können.
In den letzten Jahren wurden im Landkreis Erding Schäden durch den Biber von ca. 8.000 bis 12.500 Euro pro Jahr gemeldet. Von dieser Summe wurden bisher jeweils ca. 60 bis 70 Prozent nach ein bis zwei Jahren aus Mitteln des bayerischen Biberschadensfonds entschädigt.
Die Schadensregulierung wird künftig sofort nach der Schadensmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde aus Kreismitteln erfolgen. Zudem wird der komplette Schaden entschädigt. Schäden in der Landwirtschaft werden weiter über das Bayerische Bibermanagement innerhalb von einem Jahr entschädigt. 60 bis 70 Prozent der Schadenssumme fließen dann nach ein bis zwei Jahren über das Bayerische Bibermanagement an den Landkreis Erding zurück. Der Landkreis übernimmt den Differenzbetrag.
Auch private, bisher nicht entschädigungsfähige Schäden werden künftig sofort nach Schadensmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde entschädigt. Die Meldung erfolgt durch die Biberberater und die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde zeitnah per Überweisung durch die Kreiskasse.