Veröffentlicht am 03.12.2021 08:45

Neue Corona-Regeln

Die 2G-Regel wird deutlich ausgeweitet. Außerdem kann zusätzlich ein Test verlangt werden. (Foto: Bundesregierung)
Die 2G-Regel wird deutlich ausgeweitet. Außerdem kann zusätzlich ein Test verlangt werden. (Foto: Bundesregierung)
Die 2G-Regel wird deutlich ausgeweitet. Außerdem kann zusätzlich ein Test verlangt werden. (Foto: Bundesregierung)
Die 2G-Regel wird deutlich ausgeweitet. Außerdem kann zusätzlich ein Test verlangt werden. (Foto: Bundesregierung)
Die 2G-Regel wird deutlich ausgeweitet. Außerdem kann zusätzlich ein Test verlangt werden. (Foto: Bundesregierung)

Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle. Deshalb arbeiten Bund und Länder auch weiter bei der Eindämmung der Corona-Pandemie zusammen. Sie haben am Donnerstag, 2. Dezember, wegen der stark steigenden Infektionszahlen Einschränkungen vereinbart – für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. Die 3G- und 2G-Regeln sind ab sofort in vielen Bereichen verpflichtend.
Bundesweit und unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz wird der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur und Freizeit, wie etwa Kino, Theater und Restaurants, nur noch Geimpften und Genesenen ermöglicht. Ergänzend kann auch ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Die 2G-Regel wird dem Beschluss nach außerdem auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte verschärft: Treffen im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Ehegatten sowie die Lebenspartnerinnen und -partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dabei als ein Haushalt - auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Auch nicht betroffen von der neuen Regelung sind private Treffen, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen.
In Schulen soll für alle Klassenstufen wieder die Maskenpflicht gelten.
Die Besucherzahl bei Sport-, Kultur- und ähnlichen Großveranstaltungen wird begrenzt. Sowohl in Innenräumen als auch im Freien dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Für Innenräume gilt eine Obergrenze von 5.000 Menschen, an Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 15.000 Menschen teilnehmen. Auch zu Fußballspielen sind demnach nur noch höchstens 15.000 Zuschauer zugelassen, und in den Stadien darf maximal 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Es gilt eine Maskenpflicht und die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Einlass erhalten. Möglich ist, dass zudem noch ein aktueller Coronatest nachgewiesen werden muss. In Bundesländern mit besonders hohen Infektionsgeschehen soll es Geisterspiele oder sogar Absagen geben. Dies trifft unter anderen auch auf Bayern zu. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits einen "bayerischen Alleingang" angekündigt. Demnach soll es bis Jahresende nur noch "Geisterspiele" auf bayerischen Boden geben.
In Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 350 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Dies ist in Bayern bereits der Fall. Ab Inzidenz 350 sollen zudem private Feiern und Zusammenkünfte nur mit 50 (geimpften und genesenen) Personen in Innenräumen erlaubt sein. Im Außenbereich liegt diese Grenze bei 200 Personen.
Am Silvestertag und Neujahrstag wird es bundesweit ein An- und Versammlungsverbot geben. Wie bereits im im Vorjahr wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Die Bundesregierung plant ferner eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen. So etwa für Altenpflegeheime und Krankenhäuser. Darüber hinaus heißt es im Beschluss von Bund und Ländern, dass es begrüßt werde, dass der Bundestag "zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will".
In Kraft treten könne diese, sobald alle, die geimpft werden sollen, auch geimpft werden können. Damit wird im Februar 2022 gerechnet. Bis zum Jahresende soll der Ethikrat dazu eine Empfehlung erarbeiten.

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