Der nicht angelegte Sicherheitsgurt sowie die damit verbundene Verkehrskontrolle wurde am Montagnachmittag zwei illegal in Deutschland befindlichen Moldauern zum Verhängnis.
Gegen 14.15 Uhr wurde in Allershausen ein mit drei Personen besetzter Pkw von einer Streifenbesatzung der PI Freising zur Verkehrskontrolle angehalten, da ein Mitfahrer nicht den Sicherheitsgurt angelegt hatte.
Bei der folgenden Überprüfung der Personen wurde schließlich festgestellt, dass sich die beiden 40 und 27 Jahre alten Moldauer illegal in Deutschland aufhielten. Zudem wurde bei der Fahndungsüberprüfung festgestellt, dass der Ältere offensichtlich nicht zum ersten Mal in Deutschland war, da eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass beide Personen über Rumänien nach Deutschland eingereist und hier einer Erwerbstätigkeit nachgegangen waren, ohne über die dafür notwendige Erlaubnis zu verfügen. Die beiden Männer wurden schließlich zur PI Freising verbracht, wo eine erkennungsdienstliche Behandlung vorgenommen wurde. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die beiden Moldauer mit Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung und der damit verbundenen Ausreiseaufforderung wieder entlassen.