Am Samstag, 4. Juli, wurde am frühen Abend ein Mann am Echinger See beim Fischen bemerkt. Er konnte weder einen Angelschein noch eine Tageskarte zum Fischen vorweisen und muss sich jetzt einem Strafverfahren wegen versuchen Fischdiebstahls verantworten. Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde durch die Staatsanwaltschaft ein dreistelliger Betrag als Sicherheit einbehalten.