Wie das Zollamt Flughafen München mitteilt, häufen sich seit Jahresbeginn die Einfuhren von Waren, hauptsächlich aus der Türkei kommend, die als „Wonderful Honey” oder „Bitkisel Karisimli Macun Herbal” angemeldet werden. Dabei handelt es sich um eine braune bis schwarze, honigartige Masse. Diese Produkte sollen auf natürlichem Wege potenzfördernd sein. Tatsächlich enthalten ist jedoch der Wirkstoff Sildenafil, der in den vorliegenden Produkten allerdings gar nicht deklariert wird. Sildenafil ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und sollte nur unter Aufsicht eines Arztes eingenommen werden: Für Sildenafil-haltige Arzneimittel sind nämlich durchaus Neben- und Wechselwirkungen bekannt.
„Die Produkte sind als Arzneimittel einzustufen, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen. Als Arzneimittel unterliegen sie der Verschreibungspflicht; somit darf die Abgabe nur in Apotheken und nur auf Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erfolgen. Für den Import gelten also die Vorgaben des § 73 Arzneimittelgesetzes”, erklärt Thomas Müller, neuer Leiter des Zollamts Flughafen München.