Erding darf gegen die hohe Zahl an Saatkrähen im Stadtgebiet vorgehen. Die Regierung von Oberbayern hat der Kommune eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, die es ermöglicht, die Vögel in zwei klar festgelegten Bereichen zu vergrämen und in begrenztem Umfang auch zu entnehmen. Ziel ist es, die Belastung durch Lärm und Verschmutzung für Anwohner zu reduzieren. Im Stadtpark leben nach Angaben der Stadt rund 1.400 Saatkrähen. Seit Jahren klagen Anwohner über anhaltenden Krähenlärm sowie über Verschmutzungen von Gehwegen, Grünflächen und Gebäuden. Gerade in den Sommermonaten sei die Situation für viele Betroffene schwer erträglich. Die nun erteilte Ausnahmegenehmigung soll hier zumindest eine spürbare Entlastung bringen. Ein Teil der Tiere soll im Rahmen der genehmigten Maßnahme entnommen werden. Fachleute gehen davon aus, dass dies dazu führen kann, dass weitere Vögel die Kolonie verlassen und sich der Bestand dadurch langfristig verringert. Die Stadt setzt dabei auf die Erfahrung von Experten, die das Verhalten der Tiere beobachten und die Wirkung der Maßnahmen einschätzen. Diese Entscheidung ist wichtigen Schritt, um bei einem seit Langem diskutierten Thema voranzukommen.
Die Genehmigung ist zeitlich befristet und gilt nur bis zum Beginn der Brutzeit, also voraussichtlich bis Ende März. Entsprechend eng ist das Zeitfenster für die Umsetzung. Die Maßnahmen sollen deshalb kurzfristig starten und konzentrieren sich auf zwei besonders betroffene Standorte. Ein beauftragter Jäger wird im Umfeld des Anne-Frank-Gymnasium Erding sowie am Fischer’s Seniorenzentrum tätig.
Gerade in diesen Bereichen sei die Belastung durch die große Kolonie besonders hoch, da sich dort zahlreiche Nester befinden und viele Menschen unmittelbar betroffen sind. Mit der gezielten Vergrämung soll erreicht werden, dass sich die Vögel andere Standorte suchen.
Die Stadt betont, dass das Vorgehen in ein bayernweites Pilotprojekt eingebunden ist und unter Beteiligung des Bayerisches Landesamt für Umwelt erfolgt. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Schutz der streng geschützten Art als auch die Interessen der betroffenen Bürger berücksichtigt werden. Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage klarer naturschutzrechtlicher Vorgaben und unter fachlicher Begleitung. Langfristig erhofft sich die Kommune, dass sich der Bestand der Saatkrähen im Stadtpark auf ein verträglicheres Maß reduziert. Gleichzeitig bleibt der Artenschutz ein zentrales Anliegen. Mit der nun erteilten Ausnahmegenehmigung sieht die Stadt einen Weg, zwischen dem Schutz der Tiere und den berechtigten Forderungen nach mehr Lebensqualität für die Anwohner einen ausgewogenen Ausgleich zu schaffen.