Die Bundespolizei am Flughafen München nahm am Dienstag, 26. August, im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrollen mehrere gesuchte Personen fest.
Bei der Ausreisekontrolle überprüften die Beamten eine 44-jährige kanadische Staatsangehörige. Gegen die Frau lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt wegen Diebstahls vor. Sie konnte die fällige Ersatzgeldstrafe in Höhe von 1.377,50 Euro begleichen und ihre Reise anschließend fortsetzen.
Ebenfalls gestern überstellten die dänischen Behörden einen 29-jährigen afghanischen Staatsangehörigen am Flughafen München an die Bundespolizei. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wegen Erschleichens von Leistungen vor. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine siebentägige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Erding absitzen.
Darüber hinaus kontrollierten die Bundespolizisten einen 35-jährigen Schweden, der aus Ho-Chi-Minh-Stadt eingereist war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er von den schwedischen Behörden wegen Rauschgiftdelikten zur Fahndung ausgeschrieben war. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Landshut wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Landshut eingeliefert, wo er auf seine Auslieferung nach Schweden wartet.