Am Samstagabend, 4. September, kam es in Eching gegen 22.30 Uhr zu einer Körperverletzung. Ein Mitarbeiter eines Schnellrestaurants wies vier Kunden daraufhin, dass der Verzehr von Speisen vor Ort nur im Rahmen der 3G-Regel erlaubt sei, sie also nachweisen müssten, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Da die angesprochenen Gäste keinen Impfnachweis, keinen Nachweis über eine Genesung und auch keinen Corona-Test vorweisen konnten, wurden sie aufgefordert, das Restaurant zu verlassen. Daraufhin schlug zunächst ein weiblicher Gast dem Mitarbeiter mit der flachen Hand ins Gesicht. Einer ihrer männlichen Begleiter traktierte den Geschädigten im Anschluss noch mehrmals mit der Faust. Die vierköpfige Gruppe flüchtete anschließend mit einem silbernen VW-Sharan mit Schweinfurter Kennzeichen in Richtung A92. Der Geschädigte wurde leicht verletzt ins Krankenhaus verbracht. Die Polizei ermittelt.