Körperverletzung wegen 3G-Regel
Am Samstagabend, 4. September, kam es in Eching gegen 22.30 Uhr zu einer Körperverletzung. Ein Mitarbeiter eines Schnellrestaurants wies vier Kunden daraufhin, dass der Verzehr von Speisen vor Ort nur im Rahmen der 3G-Regel erlaubt sei, sie also nachweisen müssten, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
06.09.2021 13:21 Uhr
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