Am Montag, 16.6.25 gegen 21 Uhr fiel einer Streife in der Wippenhauser Straße ein 62jähriger Radfahrer auf, der ohne zu treten flott unterwegs war.
Bei der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das „E-Bike“ über einen Gashebel verfügt und ohne zu treten fahren kann. Bei der weiteren Recherche stellte sich heraus, dass dieses „E-Bike“ bis zu 51 km/h schnell fahren kann und somit auch aus der Kategorie der S-Pedelecs bis 45 km/h herausfällt. Infolgedessen wird es als Leichtkraftrad (sog. 125er) eingestuft und müsste somit eine Zulassung besitzen.
Des Weiteren müsste der Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis (Klasse A 1 oder B 196) vorweisen können und es besteht auch eine Helmpflicht. Da der 62jährige Freisinger dies alles nicht hatte, muss er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten.
Sein „E-Bike“ wurde sichergestellt.