Fünf Jahrzehnte für Frauenrechte

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Erding feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. Das wird im März mit zwei besonderen Terminen gefeiert. Am Mittwoch, 8. März, findet am Schrannenplatz von 16 bis 18 Uhr eine Rosenaktion zum Internationalen Frauentag statt. Am Freitag, 10. März, folgt ein Festabend mit der Landtagsabgeordneten Doris Rauscher im Gasthof zur Post. Die Mitglieder der AsF blicken auf bewegte Jahre zurück. Jahre, in denen mit viel Elan für die Gleichberechtigung gestritten wurde. Viele Einrichtungen sind heute selbstverständlich: Kitas, Frauenhäuser und Gleichstellungsstelle. Dafür eingesetzt haben sich zuerst jedoch immer die Frauen der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen - für die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen. Am Ziel sieht man sich aber noch immer nicht, weshalb die AsF in Erding generationsübergreifend zusammenarbeitet. Eine aktuelle Berechnung des Bundesarbeitsministeriums legt es offen: Trotz Vollzeitjob steuert jede dritte Frau auf eine Rente unter 1.000 Euro netto zu. Der Internationale Frauentag ist ein Aktionstag für Frauenrechte, wozu sozialdemokratische Frauen zum ersten Mal 1911 aufgerufen hatten. Seit 1977 ist der 8. März offizieller UNO-Feiertag für Frauenrechte. Darüber soll gesprochen werden: Jutta Harrer, Katharina Hintermaier, Ulrike Reinhardt, Gerda Kopp, Martina Kozica, Melanie Schäfer und der SPD-Landtagskandidat Benedikt Klingbeil erwarten Interessierte dazu mit Rosen am 8. März auf dem Schrannenplatz. Am 10. März kommt dann die SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie Doris Rauscher nach Erding. In ihrer Festrede wird sie auf die Selbstbestimmung der Frau eingehen, besonders mit dem Themenkomplex zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Anmeldungen bitte an vorstand@spd-stadt-erding.de
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Unterlassene Hinweise des Vermittlers

Die Gemeinde Vaterstetten war als eine von ca. 50 Gemeinden und Städten in Deutschland von der Insolvenz der Greensill-Bank im Jahr 2021 betroffen. Bei der Greensill-Bank hatte die Gemeinde Vaterstetten -nach einer jeweiligen Empfehlung durch einen Anlagevermittler -Festgelder angelegt, die aufgrund der Insolvenz zunächst nicht zurückgezahlt wurden. Bei seiner Empfehlung im Dezember 2020 hatte es der Anlagevermittler unterlassen, die Gemeinde Vaterstetten auf die in den Fachmedien enthaltenen Informationen über Ermittlungen der Bafin bei der Greensill-Bank hinzuweisen. Aufgrund des unterlassenen Hinweises hatte die Gemeinde Vaterstetten im Dezember 2020 eine weitere Festgeldanlage getätigt und bestehende Festgeldanlagen in Unkenntnis der Ermittlungen der BaFin nicht vor Eintritt der Insolvenz der Greensill-Bank gekündigt. Bei der Vermittlung von Festgeldanlagen trifft den Vermittler nicht nur eine vertragliche Pflicht, negative Berichterstattungen in den Fachmedien zu beobachten, sondern auch die Pflicht, den Kunden über entsprechende Berichte zu informieren. Nur durch derartige Informationen erhält ein Kunde die Möglichkeit, die „Schieflage“ einer Bank zu erkennen und zeitnah reagieren zu können. Die negative Berichterstattung über die Greensill-Bank erfolgte bereits am 2. März 2021 über den Nachrichtenkanal "BLOOMBERG". Dieser Nachrichtenkanal gehört wiederum zur „Pflichtlektüre“ eines Anlagevermittlers. Hätte der Anlagevermittler die Gemeinde Vaterstetten pflichtgemäß über diese negative Berichterstattung informiert, hätte die Gemeinde Vaterstetten keine weiteren Festgelder bei der Greensill-Bank angelegt und die dort angelegten Festgelder sofort gekündigt, bei der Greensill-Bank abgezogen und bei einer anderen Bank oder Sparkasse angelegt.
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