Am Freitagabend, 12. Juni, befuhr eine 21-Jährige mit ihrem VW Golf den Jahnweg in Neufahrn. An der Einmündung in die Gretel-Bergmann-Straße verlangsamte sie aufgrund der Vorfahrtsregelung ihren Pkw, erkannte jedoch einen E-Scooter, auf welchem sich zwei zwölf Jahre alte Jugendliche befanden, zu spät.
Bei dem Zusammenstoß kollidierten beide Jugendliche mit der Windschutzscheibe des Pkw und wurden anschließend auf die Fahrbahn geschleudert. Einen Helm trugen sie nicht. Da die Art und Schwere der Verletzungen an der Unfallörtlichkeit vom anwesenden Notarzt zunächst nicht final eingeschätzt werden konnte, wurde nach Rücksprache von der Staatsanwaltschaft Landshut die Erstellung eins Unfallgutachtens angeordnet.
Die beiden Zwölfjährigen wurden mit dem Rettungswagen in eine Münchner Kinderklinik verbracht, wo sich nach derzeitigem Ermittlungsstand die Verletzungen als nicht allzu schwerwiegend herausstellten. Die Pkw-Fahrerin blieb unverletzt, jedoch entstand an ihrem Fahrzeug ein nicht unerheblicher Sachschaden.
Die Polizeiinspektion Neufahrn weist daraufhin, dass die Mitnahme von Personen auf einem E-Scooter gesetzlich verboten ist.