Die Vogelgrippe hat den Landkreis Erding nun auch nachweislich erreicht. Das Veterinäramt Erding hat diese Woche Kenntnis über den Nachweis des Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe) bei insgesamt vier Wildgänsen (Fundorte Gemeinde Wörth, Gemeinde Berglern, Gemeinde Oberding und Gemeinde Finsing) erlangt.
Von weiteren bestätigten Fällen der hochpathogenen Aviären Influenza in den kommenden Tagen ist auszugehen.
Der Ismaninger Speichersee, der auf dem Gebiet der Gemeinden Aschheim, Kirchheim (beide Landkreis München), Pliening (Landkreis Ebersberg) und Finsing (Landkreis Erding) liegt, hat große Bedeutung als Rastplatz für die während des Vogelzuges durchziehenden Wildvögel. Derzeit wird sowohl im West- als auch im Ostteil des Speichersees ein Massensterben hauptsächlich von Höckerschwänen und Graugänsen festgestellt. Laut Landratsamt Ebersberg wurden dort bis zum Wochenende insgesamt ca. 100 tote Vögel gefunden.
Die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI), dass es sich um hochpathogene aviäre Influenzaviren handelt, liegt für zwei Vögel von dort bereits vor.
Laut Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 04.11.2025 wird bezogen auf die aktuellen HPAI-Feststellungen bei Wasservögeln und der dargestellten Lage um den Ismaninger-Speichersee, das Risiko des Geflügelpesteintrages in Geflügelhaltungen in der weiteren Umgebung des Sees und der Gewässer in den drei angrenzenden Landkreisen als hoch angesehen.
Zum Schutz der Geflügelbestände ist es laut Stellungnahme des LGL daher in der beschriebenen Situation entscheidend, dass Tierhalter kleiner und großer Geflügelbestände konsequent hohe Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände strikt einhalten und bei Bedarf anpassen.
Neben der Optimierung von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen wird seitens LGL und der Regierung von Oberbayern die risikoorientierte Aufstallung von geflügelhaltenden Betrieben im Umfeld des Speichersees aufgrund des besonders hohen Eintragsrisikos in einem Umkreis von ca. 3 bis 5 km vom Seeufer als eine sinnvolle Präventionsmaßnahme angesehen.
Büro des Landrats
Das Landratsamt als zuständige Veterinärbehörde hat eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Bereich im Umgriff von bis zu 5 Kilometer vom Ufer des Ismaninger Speichersees erlassen.
Darüber hinaus wird das Landratsamt Erding auch für drei weitere Geflügelhaltungsbetriebe im Landkreis Erding - außerhalb des Bereichs am Ismaninger Speichersee – jeweils per Einzelanordnung entsprechende Maßnahmen festsetzen.
Auch weiterhin beobachtet das Veterinäramt Erding laufend das Vogelgrippe-Geschehen im und um den Landkreis Erding und ergreift bei Bedarf entsprechend notwendig werdende Maßnahmen. Dazu steht das Veterinäramt im laufenden Austausch mit der Regierung.
Auch ohne entsprechende Anordnung sind von allen Geflügelhaltern im Landkreis Erding folgende Punkte zu beachten:
1. Meldung der Geflügelhaltung
Das Veterinäramt Erding weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, unabhängig von der Zahl des gehaltenen Geflügels, verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden.
2. Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
Alle Geflügelhalter werden zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen.
3. Beobachtung des Geflügelbestandes
Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten erheblich variieren. Die HPAIV-Infektion kann sich bei Hühnervögeln u. a. in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %) äußern.
4. Vorbereitung auf Stallpflicht
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, werden dazu aufgerufen, sich auf eine mögliche zukünftige Stallpflicht in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung vorzubereiten.