Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen gegen den Beginn der Erweiterung des Münchner Verkehrsflughafens abgewiesen. Die Kläger, darunter die Stadt Freising, der BUND und einzelne Privatpersonen, prüfen nun eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Voraussetzung dafür ist, dass rechtsentscheidende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung waren. Der VGH ist der Meinung, dass die Flughafen München GmbH (FMG) mit verschiedenen Maßnahmen bereits mit der Erweiterung begonnen hat.
Die Kläger argumentieren, dass statt eines Einzelplans mehrere eigenständige Vorhaben existieren, die unterschiedlich betrachtet werden müssen. Sie sind auch irritiert, dass die FMG den Erweiterungsplan trotz eines Bürgerentscheides dagegen begonnen haben soll. Der VGH bezieht sich in seiner Entscheidung hauptsächlich auf die Absichten der FMG. Es liegt jetzt in der Prüfung, ob diese Punkte eine Nichtzulassungsbeschwerde rechtfertigen.
Der Freisinger Landrat Petz kündigt an, den politischen Widerstand fortzusetzen.