Veröffentlicht am 18.10.2021 07:41

Zweitwohnungssteuer Befreiung beantragen!

Die Stadt Freising weist alle Inhaber einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2021 bis spätestens 31. Januar im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen. Dies gilt vor allem auch für alle, die 2021 neu nach Freising gezogen sind und vom Steueramt noch keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten haben.

Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden sich auf der Internetplattform der Stadt Freising unter www.freising.de (Rathaus/Finanzen/Steuern & Gebühren/Zweitwohnungssteuer). Gerne stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramts unter Telefon 08161/54-42204 zur Verfügung.

Studierenden und andere Neubürgern, die länger in Freising leben, rät die Stadt zu einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Freising: Mit dieser Anmeldung erledigen sich alle Themen rund um die Zweitwohnungssteuer wie Steuererklärungen, jährliche Befreiungsantragstellungen, Fristenwahrung und Unterlageneinreichung.

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