Veröffentlicht am 03.04.2023 07:52

Rote Karte für die Erbschaftssteuer

Benno Zierer, Referentin Birgit Eibl und Moderator Gottfried Obermair (v. r.) wollen der Erbschaftssteuer die rote Karte zeigen. (Foto: FW)
Benno Zierer, Referentin Birgit Eibl und Moderator Gottfried Obermair (v. r.) wollen der Erbschaftssteuer die rote Karte zeigen. (Foto: FW)
Benno Zierer, Referentin Birgit Eibl und Moderator Gottfried Obermair (v. r.) wollen der Erbschaftssteuer die rote Karte zeigen. (Foto: FW)
Benno Zierer, Referentin Birgit Eibl und Moderator Gottfried Obermair (v. r.) wollen der Erbschaftssteuer die rote Karte zeigen. (Foto: FW)
Benno Zierer, Referentin Birgit Eibl und Moderator Gottfried Obermair (v. r.) wollen der Erbschaftssteuer die rote Karte zeigen. (Foto: FW)

Die Freien Wähler (FW) wollen der Erbschaftssteuer die „Rote Karte“ zeigen. Bei einem mit rund 120 Zuhörern gut besuchten Infoabend im Freisinger Hofbrauhauskeller untermauerte der Abgeordnete Benno Zierer die Forderung nach Abschaffung. Als Referentin ging Rechtsanwältin Birgit Eibl aus Holzkirchen auf die Ungereimtheiten der Rechtslage ein.

„Diese Steuer ist unsozial“, stellte Zierer fest. Der steuerliche Wert von Immobilien sei gerade in Ballungsräumen mit hohen Bodenrichtwerten stark gestiegen. Viele Erben seien zum Verkauf gezwungen, vor allem wenn Mehrparteienhäuser vererbt würden. Der Zuschlag gehe oft an große Wohnungsgesellschaften. „Dann startet die Spirale von Sanierung und Mieterhöhung und bestehende Mieter werden verdrängt“, erklärte Zierer. „Der private Vermieter ist immer noch der sozialste Vermieter.“

Rechtsanwältin Eibl ging detailliert auf die Probleme bei der Wertermittlung von Immobilien ein. Seit 1. Januar 2023 erfolgt diese nach Verkehrswert – mit erhöhtem Sachwertfaktor für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. „Es ist damit zu rechnen, dass der steuerliche Wert der Immobilien im Schnitt um 40 Prozent steigt“, erklärte die Expertin. Besonders bei hohen Bodenrichtwerten schlage das voll durch. „Das Erbschaftssteuerrecht bildet die großen regionalen Unterschiede nicht ab, was extrem ungerecht ist“, urteilte Eibl. Aber es gebe noch weitere Ungerechtigkeiten – etwa dass eine Übertragung ab 300 Wohnungen steuerfrei sei. „Das ist verfassungswidrig“, ist Eibl überzeugt. Dagegen sei es nicht einfach, ein Familienheim unabhängig von Freibeträgen steuerfrei an Kinder weiterzugeben. Diese müssten sofort einziehen und zehn Jahre im Haus wohnen. Selbst wenn ein Enkel einzieht, werde Erbschaftssteuer fällig. Eibls Fazit: „Bei jeder Änderung des Erbschaftssteuergesetzes in den letzten 20 Jahren ist nur Blödsinn herausgekommen.“

Im Anschluss stellten die Zuhörer über eine Stunde Fragen, unter anderem zur Übertragung von Betrieben oder landwirtschaftlichen Flächen sowie zur Adoption als Möglichkeit, Freibeträge zu erhöhen. Für den Abgeordneten Benno Zierer zeigt das, wie sehr das Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer die Menschen bewegt und wie groß die Unsicherheiten sind. Deshalb sei die Abschaffung das einzig Richtige, zumindest solle es eine Länderöffnungsklausel geben: „Jedes Bundesland könnte dann entscheiden, ob es die Steuer erhebt.“ Der Freistaat könne sich leisten, darauf zu verzichten. Die bayerischen Finanzämter haben 2021 rund 3,2 Milliarden Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt. „Und ein Teil davon geht eh über den Länderfinanzausgleich nach Berlin“, gab Zierer zu bedenken.

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