Die Stadt Freising weist alle Inhaber einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2025 bis spätestens 31. Januar 2026 im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen.
Die Möglichkeit der Befreiung von der Zweitwohnungsteuer besteht für Personen, deren Einkünfte im Jahr 2023 einen Betrag von derzeit 29.000 Euro bei Ledigen und 37.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen. Inhaber einer Zweitwohnung, die 2025 neu nach Freising gezogen sind und vom Steueramt bisher noch keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten haben, werden gebeten, die Erklärung einzureichen. Falls eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer infrage kommt, kann die Erklärung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer eingereicht werden. Nähere Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden sie auf der Internetplattform der Stadt Freising unter: www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-und-gebuehren.
Gerne stehen die Mitarbeiter des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter Tel: 08161/5442204 zur Verfügung.