Der für die Kommunalwahlen in Oberbayern zuständige Beschwerdeausschuss unter dem Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Friederike Fuchs hat den Antrag der Christlich-Sozialen Union in Bayern e.V. (CSU) wegen der Nichtaufnahme von freiwilligen Angaben im Wahlvorschlag zur Wahl des Stadtrats in der Landeshauptstadt als unzulässig zurückgewiesen. Der Wahlausschuss der Landeshauptstadt hatte den Wahlvorschlag der CSU vollständig zugelassen und weder ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so der Beschwerdeausschuss.