Das Landratsamt Erding hat für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung im Landkreis Erding halten, die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels bis zum 9. Mai verlängert. Aufgrund von zwei Ausbrüchen der Geflügelpest in zwei Nachbarlandkreisen und aufgrund eines Ausbruchs im eigenen Landkreis Ende März haben die eingerichteten Restriktionszonen noch bis 5. Mai Bestand.
Ferner kommt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei seiner aktuellen Risikobewertung zu dem Schluss, dass das Risiko einer HPAIV-Einschleppung in weitere Geflügelbestände in Bayern derzeit noch als mittelgradig einzustufen ist. Daher werden weiterhin Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung eines möglichen Kontaktes zwischen Hausgeflügel und wildlebenden Wasservögeln, als nötig erachtet.
Die zugehörige Veröffentlichung im Amtsblatt vom 14. April kann unter www.landkreis-erding.de/media/8904/210414amtsblatt_nr23.pdf eingesehen werden.