Veröffentlicht am 29.08.2022 16:15

Halbes Jahrhundert für den Naturschutz

In Schutzzone C sind Verkehrserschließungen tabu.  (Foto: DAV)
In Schutzzone C sind Verkehrserschließungen tabu. (Foto: DAV)
In Schutzzone C sind Verkehrserschließungen tabu. (Foto: DAV)
In Schutzzone C sind Verkehrserschließungen tabu. (Foto: DAV)
In Schutzzone C sind Verkehrserschließungen tabu. (Foto: DAV)

Vor 50 Jahren, am 1. September 1972, verabschiedeten die Bayerische Staatsregierung und der Landtag den Alpenplan. Seitdem schützt er als verlässliches raumplanerisches Instrument den bayerischen Alpenraum vor unkontrollierter Erschließung. Nicht zuletzt dank des Einsatzes vieler Naturschützer*innen ist seine Schutzwirkung heute sogar stärker als zu Beginn. Ein Rückblick auf Entstehung und Fortbestehen des Alpenplans – und ein Blick in seine Zukunft.
Seit einem halben Jahrhundert teilt der Alpenplan den bayerischen Alpenraum in drei verschiedene Zonen – A, B und C. Die Entwicklungszone A lässt Baumaßnahmen entsprechend der üblichen Regelungen zu, in Zone B ist die Zulässigkeit von Erschließungen eine Einzelfallentscheidung, in der Ruhezone C sind Verkehrserschließungen nicht erlaubt.
„Der Alpenplan schützt die Bayerischen Alpen vor übermäßiger Erschließung – dem Alpenplan verdanken wir, dass es immer noch Berge ohne Seilbahnen, Speicherteiche oder Funpark-Elemente gibt“, erklärt Hanspeter Mair, Leiter des Geschäftsbereichs Alpine Raumordnung beim DAV, die Bedeutung des Raumplanungsinstruments, „Sein 50-jähriges Bestehen ist auf jeden Fall ein Grund zum Feiern!“

Ab den 1950er Jahren setzen das Wirtschaftswunder und die zunehmende Beliebtheit des Pistenskifahrens die Alpen unter Druck. Es fehlt ein übergreifender Entwicklungsplan für den bayerischen Alpenraum, der Naturschutzbelange, Interessen von Tourismus, Wirtschaft und der ansässigen Bevölkerung vereint. Der spätere DAV-Vorsitzende Dr. Fritz März schlägt in der Alpenvereinszeitschrift bereits 1965 verschiedene Zonen vor: Für Erschließungen, für naturnahe Erholung und für den Schutz unberührter Naturräume. Eine ähnliche Idee erarbeitet wenige Jahre später Helmut Karl, Oberregierungsrat in der Bayerischen Landesstelle für Naturschutz. Sein Konzept findet nicht nur im Deutschen Alpenverein breite Zustimmung und wird am 1. September 1972 als Alpenplan verabschiedet.

43 Prozent der Bayerischen Alpen werden im Alpenplan der Schutzzone C zugeordnet. 19 skitouristische Erschließungen waren in dieser Zone geplant. Der Alpenplan ist der Grund dafür, dass Watzmann, Geigelstein, Alpspitze und weitere Gipfel und Bergmassive der Bayerischen Alpen vor Erschließungen bewahrt wurden. Eines der bekanntesten Beispiele ist wohl das Riedberger Horn. Um den Bau einer Skischaukel in der Schutzzone C zu ermöglichen, änderte die Bayerische Staatsregierung 2017 trotz massiver Proteste den Alpenplan. Diese Entscheidung hatte nicht lange Bestand: 2018 wurde die Änderung zurückgenommen – nicht zuletzt weil sich Naturschutzverbände, unter anderem der DAV, mit Kampagnen wie „Danke Alpenplan“ vehement für den Erhalt des Alpenplans einsetzten. Die zuvor beschlossenen Ausgleichsflächen verblieben in der Zone C, der Alpenplan ging somit gestärkt aus der Krise hervor.

„Der Alpenplan muss sich für die nächsten 50 Jahre unbedingt rüsten“, schreibt Professor Hubert Job, Experte der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gesellschaft, zum Jubiläum des Alpenplans. Als Herausforderung benennt er insbesondere den Klimawandel und die damit zunehmenden Hangrutschungen. Eine Ausweitung der Zone C diene dabei der Sicherheit von Siedlungsgebieten und Infrastruktur, dem Klima- und Naturschutz und den Bergbegeisterten gleichermaßen.
„Was wir beim DAV als zusätzliche Herausforderung sehen, sind Erschließungen außerhalb der Zone C. Aktuell beschäftigt uns – mal wieder – die Seilbahnförderrichtlinie. Nicht zum ersten Mal fordern wir, dass Nachhaltigkeitskriterien Voraussetzung für Förderungen werden. Dazu werden wir im September eine Petition in den bayerischen Landtag geben“, so Hanspeter Mair. Die Bayerische Staatsregierung plant, die Seilbahnförderrichtlinie erneut unverändert fortzuschreiben. Gefördert werden damit Seilbahnen und Nebenanlagen wie Infrastruktur zur Beschneiung. Der DAV fordert, die Förderrichtlinie anzupassen und von Nachhaltigkeitskriterien abhängig zu machen, beispielsweise ob der Skibetrieb am Standort mittelfristig überhaupt noch möglich sein wird. Auch Aspekte wie Überlastungen des Naturraums und ein nachhaltiges Mobilitätskonzept sollen aus Sicht des Alpenvereins künftig eine Rolle spielen.
„Wir sind uns sicher, dass die Regierung nicht noch einmal den Fehler machen wird, den Alpenplan zu schwächen. Dass es an der Zeit ist, ihn weiter zu stärken – davon müssen wir sie jetzt überzeugen“, so Mair.

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