Das Landratsamt Erding hat seit Montag, 15. März, für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter im Landkreis Erding eine Aufstallung des Geflügels flächendeckend für den gesamten Landkreis Erding angeordnet. Dies gilt zunächst befristet bis zum 15. April. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) in Europa und Deutschland. Das gegenwärtige HPAI-Geschehen in Bayern und Deutschland ist weiterhin hoch-dynamisch. In Bayern sind bislang 29 Fälle von HPAI bei Wildvögeln sowie fünf Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Deutschlandweit sind es mehr als 600 Fälle. Vor diesem Hintergrund ist von einer Zunahme des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen, was ein erhöhtes Risiko der Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände bedingt.
Es handelt sich um eine Präventionsmaßnahme, bisher ist noch kein Fall der Geflügelpest HPAI im Landkreis Erding festgestellt worden. Nähere Informationen sind dem Amtsblatt zu entnehmen: www.landkreis-erding.de/amtsblatt.