Wie das Landratsamt Freising bekannt gab, ist die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel nun aufgehoben. Die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAIV) in der Wildvogelpopulation sowie in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen nimmt seit Anfang April wieder deutlich ab. In den vergangenen rund zwei Wochen wurde in ganz Bayern keine HPAI-Infektion mehr nachgewiesen.
Das Risiko einer HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln sei demzufolge nur noch als mäßig bis gering einzustufen.
Das Geflügelpestgeschehen ist rückläufig, allerdings wurden in den vergangenen Wochen aus Polen und Tschechien noch eHPAI-Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln gemeldet. Auch im Landkreis Erding wurden Ende März in einer Geflügelhaltung zwei Enten positiv auf das HPAI-Virus getestet. Das Auftreten vereinzelter HPAI-Fälle ist daher weiter nicht auszuschließen. Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Freising bleiben deshalb vorläufig bestehen.
Vorsorglich fordert das Veterinäramt Freising nochmals alle Geflügelhalter auf, auch Kleinstbestände beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie der bayerischen Tierseuchenkasse (unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de ) anzumelden.