Veröffentlicht am 09.05.2022 08:18

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Nach einem Wildunfall besteht unverzügliche Meldepflicht: Am Samstag, 7. Mai, gegen 12.35 Uhr, wurde ein 32-jähriger Verkehrsteilnehmer auf der Polizeidienststelle Dorfen vorstellig. Der Mann teilte mit, in einen Wildunfall involviert gewesen zu sein – ein dementsprechendes Schadensbild war an seinem verunfallten Fahrzeug festzustellen.

Schlussendlich stellte sich jedoch heraus, dass der Zusammenstoß mit dem Tier bereits um 00.15 Uhr nachts vorgefallen war. Den Betroffenen erwartet deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Jagdgesetz, da er der unverzüglichen Meldepflicht hinsichtlich des Unfalls nicht nachgekommen ist.

Eine Streifenbesatzung stellte in der Folge an der genannten Unfallstelle das verendete Reh fest. Der zuständige Jagdpächter kümmerte sich um den Verbleib des Tieres. Dieser teilte mit, das weibliche Tier sei tragend gewesen.

Wie die Polizei meldet, waren in der Nacht von 7. Mai auf den 8. Mai insgesamt fünf Wildunfälle zu verzeichnen. Durch die unverzügliche Meldepflicht bei Wildunfällen soll nicht zuletzt unnötiges Leiden oftmals schwer verletzter Tiere verhindert werden.

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